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Birgit Mollen























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Die abschließenden Feststellungsbeschlüsse zu den Änderungsverfahren sind gleichlautend durch die Räte der sechs beteiligten Städte zu fassen.

 

 

Verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA GFNP)

 

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Städten wurde im Jahr 2006 ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) gebildet, der die Inhalte und Verfahrensschritte des Planwerkes in die politischen Gremien der beteiligten Städte vermittelt und entsprechende Beschlussempfehlungen abgibt. Er befasst sich – unbeschadet der Zuständigkeit der kommunalen Gremien – mit regional bedeutsamen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinausgeht und die für die gemeinsame Planung bedeutsam sind. Der vbA sichert damit die regionale Abstimmung der Planungskonzeption des Planwerkes auf der politischen Ebene. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet und unterstützt die Entscheidungsfindung der kommunalen Gremien.

Der vbA umfasst pro Stadt fünf stimmberechtigte Mitglieder, die von den Räten der jeweiligen Städte auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt werden. Hinzu kommen die jeweils für Bauen und Planen zuständigen Beigeordneten als nicht stimmberechtigte Mitglieder.

 

Seit 2011 tagt der Ausschuss regelmäßig im Rathaus der Stadt Essen. Die Ausschussbetreuung erfolgt über die Geschäftsstelle GFNP mit Sitz in Essen.

 

 

Aktuelles

 

Die nächste Sitzung des vbA findet am 7. Februar 2025 statt.

 

 

Die Vorlagen und Niederschriften zu den Sitzungen des vbA finden Sie hier:



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